Zwangslizenz und das Kündigungsrecht

Der kartellrechtliche Zwangslizenzeinwand bleibt grundsätzlich erfolglos, wenn der Lizenzsucher nicht bereit ist, in das von ihm unterbreitete Angebot zum Abschluss eines Lizenzvertrags eine Klausel aufzunehmen, die dem Lizenzgeber für den Fall eines künftigen Angriffs des Lizenznehmers auf den Rechtsbestand der lizenzierten Schutzrechte ein Recht zur Kündigung des Vertrags einräumt. Nach

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Essentielle Mobilfunk-Patente

In einem Rechtsstreit zwischen Nokia und der Robert Bosch GmbH vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe ging es darum, ob eine der beiden Seiten verlangen kann, dass die jeweils andere Seite dem Abschluss eines Lizenzvertrags über eine Vielzahl von Patenten aus dem Bereich der Mobilfunktechnik zustimmt. Das Landgericht Mannheim hat die Klage

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Orange-Book-Standard

Der aus einem Patent in Anspruch genommene Beklagte kann gegenüber dem Unterlassungsbegehren des klagenden Patentinhabers einwenden, dieser missbrauche eine marktbeherrschende Stellung, wenn er sich weigere, mit dem Beklagten einen Patentlizenzvertrag zu nicht diskriminierenden und nicht behindernden Bedingungen abzuschließen. Missbräuchlich handelt der Patentinhaber jedoch nur, wenn der Beklagte ihm ein unbedingtes

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Zwangslizenzeinwand im Patentverletzungsprozess

Wer ohne Lizenz nach einem patentierten Industriestandard produziert, kann sich, wie der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs jetzt entschieden hat, gegenüber der Unterlassungsklage des Patentinhabers aus dem Patent mit dem “kartellrechtlichen Zwangslizenzeinwand” verteidigen. Dies bedeutet, dass der Nutzer des Patents geltend machen kann, der Patentinhaber missbrauche mit seiner Weigerung, die Benutzung des

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