Fugenfreie Verbindung – und der Stand der Technik

Angesichts der Nachteile, die eine Verklebung und eine dabei entstehende Fuge mit sich bringen, ist die Entwicklung einer fugenfreien Verbindung bereits als Teil der Lösung des technischen Problems anzusehen. Elemente, die zur patentgemäßen Lösung gehören, dürfen bei der Definition des technischen Problems, das einer Erfindung zugrunde liegt, jedoch nicht berücksichtigt

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Patentnichtigkeitsverfahren – vor dem Bundesgerichtshof

Im Patentnichtigkeitsverfahren ist die Sache im Falle der Aufhebung des patentgerichtlichen Urteils durch den Bundesgerichtshof regelmäßig zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Patentgericht zurückzuverweisen (§ 119 Abs. 2 und 3 PatG), wenn dieses eine Erstbewertung des Standes der Technik unter dem Gesichtspunkt der Patentfähigkeit noch nicht vorgenommen hat. Ein

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Fugenglätter

Beschränkt sich die Problemlösung darauf, ein als solches bekanntes, einfach strukturiertes Werkzeug (ein Kunststoffkeil zum Glätten von Silikonfugen) aus einem modifizierten Material (im entschiedenen Fall aus Elastomer statt Kunststoff) herzustellen und darüber hinaus nur auf die Anweisung, den Gegenstand geometrisch (Gesamtgröße und Bemaßung der Randaufkantung im Verhältnis zum Innenbereich) so

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