Hinreichende Offenbarung

Eine für die Ausführbarkeit hinreichende Offenbarung gegeben, wenn der Fachmann ohne erfinderisches Zutun und ohne unzumutbare Schwierigkeiten in der Lage ist, die Lehre des Patentanspruchs auf Grund der Gesamtoffenbarung der Patentschrift in Verbindung mit dem allgemeinen Fachwissen am Anmelde- oder Prioritätstag praktisch so zu verwirklichen, dass der angestrebte Erfolg erreicht

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Fischdosendeckel – oder: Stimmungsmache in Patentschriften

Ein Hersteller eines Produkts kann nnach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs mit einer Klage vor den Wettbewerbsgerichten nicht erreichen, dass aus der Patentschrift eines für einen Konkurrenten erteilten Patents Angaben über angebliche Nachteile dieses Produkts gestrichen werden. Die Beklagte, die wie die Klägerin Deckel für Fischdosen herstellt, meldete im September

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