Morgen treten eine Reihe von Neuregelungen im Patentrecht in Kraft. Das Reformgesetz soll die Verfahren vor dem Deutschen Patent-? und Markenamt, vor dem Bundespatentgericht und vor dem Bundesgerichtshof in Patent-? und Markensachen vereinfachen. Neben dieser Verfahrensvereinfachung wird auch das Verfahren bei Arbeitnehmererfindungen, die etwa 80 Prozent aller Erfindungen ausmachen, vereinfacht,
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