Reformen im Patentrecht

Morgen treten eine Reihe von Neuregelungen im Patentrecht in Kraft. Das Reformge­setz soll die Ver­fah­ren vor dem Deut­schen Pa­tent-? und Mar­ken­amt, vor dem Bun­des­pa­tent­ge­richt und vor dem Bun­des­ge­richts­hof in Pa­tent-? und Mar­ken­sa­chen vereinfachen. Neben dieser Verfahrensvereinfachung wird auch das Verfahren bei Arbeitnehmererfindungen, die etwa 80 Prozent aller Erfindungen ausmachen, vereinfacht,

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Neuerungen im Patentrecht

Der Deutsche Bundestag hat heute das “Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts” beschlossen. Das Gesetz soll die Rechtslage bei der Anmeldung von Patenten und Marken verbessern und das Rechtsmittelsystem vereinfachen. Kernstück des Gesetzentwurfs sind Verbesserungen beim sog. Nichtigkeitsverfahren, in dem  gerichtlich überprüft wird, ob ein Patent zu Recht erteilt wurde.

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