Die Ausbildung bei einem Patentanwalt gemäß § 7 Abs. 1 PAO i.V.m. § 7 Abs. 1 Nr. 1 PatAnwAPO kann nicht als Nebenbeschäftigung zu einer Tätigkeit als Rechtsreferendar durchgeführt werden. Die 26 monatige Tätigkeit beim Ausbildungspatentanwalt nach § 7 Abs. 1 PAO muss in Vollzeit geleistet werden, so dass die
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