Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum („EUIPO“) hat nach einem aktuellen Urteil des Gerichts der Europäischen Union ein Geschmacksmuster für einen Baustein des LEGO-Spielbaukastens zu Unrecht für nichtig erklärt. Nach Ansicht des Unionsgerichts hat das EUIPO zu Unrecht weder geprüft, ob die von dem Unternehmen Lego geltend gemachte
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