Altersvorsorge befristeter Bediensteter beim Europäischen Patentamt

Die Europäische Patentorganisation ist eine verselbständigte juristische Person auf völkervertraglicher Grundlage , kein Organ, keine Einrichtung oder eine sonstige Stelle der Europäischen Union . Diese Organisation wurde durch das Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente vom 05.10.1973 gegründet. Bei ihr handelt es sich um eine zwischenstaatliche Einrichtung im Sinne von

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Altersversorgungsleistungen des Europäischen Patentamts – und ihre Besteuerung

Die Altersversorgungsleistungen, die ein ehemaliger Bediensteter des Europäischen Patentamts von dem Reservefonds der Europäischen Patentorganisation bezieht, sind in voller Höhe als Versorgungsbezüge zu versteuern. Das Europäische Patentamt (EPA) ist gemäß Art. 4 Abs. 2 Buchst. a des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) vom 05.10.1973 ein Organ der Europäischen Patentorganisation (EPO), die durch

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Die abweichende Auffassung des Europäischen Patentamtes

Ein Gericht kann dem Erfordernis, sich mit einer von seiner Auffassung abweichenden Entscheidung des Europäischen Patentamts oder eines Gerichts eines anderen Mitgliedstaates des Europäischen Patentübereinkommens auseinanderzusetzen , im Einzelfall auch dadurch genügen, dass es bei der Begründung seiner eigenen Entscheidung auf die Erwägungen eingeht, auf denen die abweichende Beurteilung beruht.

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