Der Bundesgerichtshof hat ein Patent der Fa. Apple zur Entsperrung eines Touchscreens für nichtig erklärt. Die beklagte Apple Inc. ist Inhaberin des auch in Deutschland geltenden europäischen Patents 1 964 022 (Streitpatents). Die Klägerin Motorola Mobility Germany GmbH hat das Streitpatent mit einer Patentnichtigkeitsklage angegriffen. Die Erfindung betrifft eine Maßnahme
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