§ 11 Abs. 3 PatKostG schließt nicht nur eine Beschwerde, sondern auch eine Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen des Bundespatentgerichts über den Kostenansatz aus. Die Frage, ob Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung niederzuschlagen sind, betrifft den Kostenansatz. In dem hier entschiedenen Fall meldete der Anmelder am 28.03.2013 per Telefax ein Gebrauchsmuster beim Deutschen
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