Das Bundespatentgericht hat ein Patent für eine wesentliche Schweinegrippe-Impfstoff-Komponente für nichtig erklärt. Das Bundespatentgericht hatte über drei Klagen von Unternehmen der GlaxoSmithKline-Unternehmensgruppe zu entscheiden. Gegenstand der Klagen des führenden Pharma-Konzerns Großbritanniens war ein Patent des Konkurrenten Novartis aus der Schweiz. Bei dem Patent DD 294 633 von Novartis handelt es
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