Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, die sich gegen das am 18.12.2020 erneut von Bundestag und Bundesrat erneut beschlossene Gesetz zu dem Übereinkommen vom 19.02.2013 über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ-ZustG II) richteten. Das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) ist Teil eines umfassenderen europäischen Regelungspakets
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