Aussetzungsentscheidung in Gebrauchsmuster- oder Patentverletzungsverfahren

Die Entscheidung über die Aussetzung eines Patent- oder Gebrauchsmusterverletzungsverfahrens im Hinblick auf ein Einspruchs-, Nichtigkeits- oder Löschungsverfahren ist aufgrund einer Interessenabwägung zu treffen, die dem mit der Verletzungsfrage befassten Gericht vorbehalten ist. Wird gegen die Aussetzung Beschwerde eingelegt, hat das Beschwerdegericht die Entscheidung nur darauf zu prüfen, ob die gesetzlichen

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Abmahnung aus einem Gebrauchs- und Geschmacksmuster – und die Rechtsanwaltskosten

Der Bundesgerichtshof hatte sich aktuell mit der Höhe von Rechtsanwaltskosten bei einer Abmahnung aus einem Gebrauchs- und Geschmacksmuster zu befassen und allzu hochfliegenden Wünschen der Abmahnenden (bzw. ihrer Anwälte) eine Absage erteilt: Die Klägerin erwarb von der Beklagten, einem Verlagsunternehmen, zusammen mit einem dort bestellten Buch eine Einkaufstasche mit Kühlfach.

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